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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Zweigeschossiger, giebelständiger Bau aus dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts. Das Mansarddach trug 2007 noch teilweise eine Eindeckung aus Hohlziegeln, die rechte Traufwand ist aus Sandsteinquadern gefügt. Das konstruktive Gefüge ist sehr regelmäßig, die Eingangstür stammt aus der Bauzeit und wurde mit einem großen Oberlicht ausgestattet, das in der Form eines halben Rads versprosst ist. Der Vorgänger des Hauses beherbergte ab etwa 1680 die zur benachbarten Ottoburg gehörende Schenke, von der Gewölbekeller erhalten blieben. 1764 wurde das Anwesen zum städtischen Wirtshaus umfunktioniert. 1819 erfolgte die Privatisierung – dies bietet einen Anhaltspunkt für die Bauzeit des bestehenden Gebäudes, das aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |