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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Das giebelständige Fachwerkhaus steht fast unmittelbar vor der schmalen Zufahrt zum früheren Obertor. Es ist im Erd- und wohl auch im am Giebel verschindelten Dachgeschoss verändert, das Obergeschoss hat jedoch seine mit konvex gebogenen Geschossstreben ("Alsfelder Streben") versteifte Konstruktion behalten, die in das ausgehende 16. Jahrhundert als Bauzeit verweist. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und insbesondere städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |