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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Das dreigeschossige Haus steht mit der Traufseite schräg zur Straße, so dass der exponierte Eckständer des obersten Stockwerks besonders wirkungsvoll mit einer Schnitzerei versehen werden konnte. Sie zeigt das hermenartige Brustbild eines Mannes unter einem wie eine Krone wirkenden Kapitell. Der Körper geht nach unten in ein beschlagwerkähnliches Ornament über. Der Ständer darunter hat ein einfaches Säulenmotiv zwischen Spiralen. Beide Ausgestaltungen entstammen der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Das sichtbare Wandgefüge ist in zwei Phasen stark erneuert, wobei die dichte Reihung der mit Klammermotiv verzierten Fußstreben wie auch die Schnitzereien am darunter befindlichen Quergebälk sicher auf einen älteren Zustand zurückgehen. Das Haus ist stadtauswärts um eine Zone erweitert und im Erdgeschoss massiv ersetzt. Es ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |