Im Grund 14
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • Im Grund 14
Flur: 16
Flurstück: 432/1

Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt

Das giebelständige Fachwerkhaus stammt im Kern aus der Zeit um 1620. Darauf deutet die markante Ausgestaltung der Quergebälke mit zweifachen Taubändern und die säulenartige, mit doppelten Voluten und Waffelmuster versehene Auszierung der Eckständer hin. Das sehr regelmäßige, einfach verriegelte Gefüge wurde jedoch nach der Mitte des 19. Jahrhunderts insbesondere an der Straßenseite teilweise erneuert; hier kommen dezente "gotische" Fußstreben in der Art von Ritgens, also vielleicht von Adalbert Schneller entworfen, vor. Das Haus ist von orts- und baugeschichtlicher sowie städtebaulicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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