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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Auf sehr niedrigem Sockel aufgerichtetes zweigeschossiges und traufständiges Fachwerkhaus aus dem Jahr 1765. Geschossüberstand und Zierformen bleiben der Zeit entsprechend bereits stark reduziert; zu erwähnen sind geschweifte Kopfwinkelhölzer und säulenartige Abrundungen der Eckständer. Das datierte Türgewände erhielt einen umlaufenden Taustab, die zweiflügelige Tür wurde um 1900 angepasst ersetzt. Das Zwerchhaus ist ursprünglich, und es betont, in der Mittelachse platziert, die barocke Symmetrie der Kubatur. Ein dreigeschossiger rückwärtiger Bautrakt weist ein bemerkenswert einfacheres, dabei vielleicht gleich altes Gefüge auf und ist vom Krämpelmarkt her erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |