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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Ältester Teil der exponiert am Rand der Altstadt angesiedelten Hofanlage ist das giebelständige Wohnhaus, entstanden in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Traufseite zum Hof hin ist verschindelt, das an der Giebelseite sichtbare Fachwerk wird bestimmt durch lange Streben und einfache Verriegelung. Das Obergeschoss und der mit einem Krüppelwalm schließende Giebel kragen vor, Schwellen und Rähme wurden mit Stabprofilen ausgestattet, zwischen den kantigen Balkenköpfen sind die Füllhölzer abgerundet. Das Haus wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts großzügig und gestalterisch angepasst nach rückwärts erweitert, etwa aus der gleichen Zeit stammen auch die teils in konstruktivem Fachwerk errichteten Wirtschaftsflügel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |