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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Traufständiger Fachwerkbau des frühen bis mittleren 19. Jahrhunderts, Wohnteil einer früheren Hofanlage. Kennzeichen der sehr sachlichen und sparsamen Konstruktion sind lange Streben fast nur an den Eckständern und einfache Verriegelung. Auch die Geschosstrennung ist schmucklos und klar: Zwischen Rähm und Schwelle erscheinen die Köpfe der Deckenbalken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |