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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstand über niedrigem Sandsteinsockel der zweizonige, zweigeschossige, zur Hainbuche traufständige Fachwerkbau, dessen Gefüge an Eck- und Bundständern durch klassische Mann-Figuren mit teilweise geschweiften Kopfwinkelhölzern verstrebt ist. Es besteht noch eine leichte Geschossauskragung, Balkenköpfe und Füllhölzer sind abgerundet. Der Hausteil Hainbuche 31 hat eine jüngere Gaube und einen schmalen Tennenanbau, der Hausteil Hinter der Hainbuche 41 hat aus 1908 einen massiven Stallanbau und darüber ein angepasstes Fachwerkgeschoss mit Gaube; er bewahrt außerdem eine Haustür der Zeit um 1900. Die Erweiterungen weisen sehr schön auf die Geschichte der Bewirtschaftung des Anwesens hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |