Hainbuche 35
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • Hainbuche 35
Flur: 1
Flurstück: 1327/1

Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt

Breiter zweigeschossiger Fachwerkbau, in zwei Phasen ab 1703 entstanden. Das Erdgeschoss des älteren, linken Teils besitzt rechts eine breite Durchfahrt zum Hof und ist sonst teilweise massiv ersetzt. Das Obergeschoss wird durch zweifach verriegelte, kräftig artikulierte Mann-Figuren in drei Zonen unterteilt. Als Bauschmuck erscheinen geschweifte Brüstungsstreben, das Quergebälk ist durch dünne Kehlen hervorgehoben. Über der Durchfahrt ist die Bauinschrift eingeschnitten, die den Bauherrn, das Entstehungsjahr 1703 und den Baumeister Johann Heinrich Heinckel nennt. Eine weitere Inschrift über dem Eingang ist unleserlich. Der angefügte rechte Hausteil ist etwa ein Jahrhundert jünger und zeigt eine schlichtere Konstruktion. Seine Eckständer sind mit Säulenmotiven verziert. Die Erschließung erfolgt von der Durchfahrt aus. Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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