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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Das linke in einer bemerkenswerten Gruppe von drei giebelständigen Fachwerkhäusern ist zu wesentlichen Teilen deutlich jünger als seine Nachbarn. Die Verstrebung zumindest des Obergeschosses erfolgt durch Mann-Figuren, die Füllhölzer sind abgerundet und an den Eckständern ist ein einfaches Säulenmotiv ausgearbeitet. Das Haus dürfte somit im späten 18. Jahrhundert errichtet und im 19. teilweise erneuert worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |