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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz III, südlicher Mühlenweg
Traufständiger zweigeschossiger Fachwerkbau mit barockem Anspruch. Das Gefüge ist zweifach verriegelt und mit dreiviertelhohen Streben stabilisiert, die Geschosstrennung dezent betont. Etwa in der Mitte der Straßenseite über zweiläufiger Treppe die Tür in segmentbogigem, profiliertem Holzrahmen; am Sturz das Schlitzer Wappen und die Jahreszahl 1778. Die gleiche Jahreszahl erscheint am Sandsteinsockel an der Giebelseite, hier mit dem bekrönten Doppelwappen Schlitz und Haxthausen. An der Ecke des Sockels weist ein wiederverwandter Stein die Jahreszahl 1692 auf. Die am Wasser aufragende Rückwand des Ge-bäudes wurde im unteren Bereich 1846 (inschriftliche Datierung) durch eine Mauer aus sorgfältig gearbeiteten Sandsteinquadern ersetzt. Vor dem Haus findet sich ein Sandsteinquader unbekannter Herkunft, ebenfalls mit der Jahreszahl 1846 und den Buchstaben F. M. Die ehemalige Schneidmühle ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |