Stadtbefestigung, Obertor, Stadtseite
Stadtbefestigung, Obertor, Bogenansatz
Stadtbefestigung, Obertor, Pfeiler
Stadtbefestigung, Türmchen an der Vorderburg, Außenportal
Stadtbefestigung, nordöstlicher Abschnitt
Stadtbefestigung, Niedertor, Feldseite
Stadtbefestigung, Rondell im Südwesten
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • An der Hinterburg 3
  • An der Hinterburg 5
  • An der Kirche 1
  • An der Schachtenburg 3
  • An der Vorderburg 1
  • An der Vorderburg 1A
  • Hindenburgstraße
  • Hindenburgstraße 5
  • Hinterburgergärten
  • Kumpftreppchen 1
  • Marktplatz 2
  • Ringmauer 11
  • Ringmauer 15
  • Sengelbach
  • Stadtberg
  • Stadtberg 7
Stadtbefestigung mit Ober- und Niedertor
Flur: 1, 16
Flurstück: 1333/1, 1372/3, 1372/5, 1373, 1374, 1375/2, 1377/1, 1377/3, 1378, 276/15, 276/6, 281/2, 281/4, 281/7, 283/3, 283/4, 284/1, 320, 330/2, 345/4, 345/5, 346/9, 348/2, 353/2

Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt

Das nach Osten abfallende Plateau des späteren Stadtbergs wird an seinen drei Ecken durch feste Häuser begrenzt: im Norden die Vorderburg, im Süden die Hinterburg und im Osten die Ottoburg. Sie waren wohl spätestens zu Beginn des 15. Jahrhunderts durch Mauerzüge verbunden, deren Verlauf durch das Gelände vorgegeben war, und die zum großen Teil in ihrer Grundstruktur erhalten oder doch im Stadtgrundriss erkennbar blieben. Sie bilden einen geschlossenen Ring, dessen Innenraum nur im Norden durch das ehemalige Obertor und im Südosten durch das Niedertor zugänglich ist. Der Westabschnitt zwischen Vorder- und Hinterburg ist über der markanten Hangkante zum Sengelbach hin errichtet. Darüber erheben sich der Südflügel der Vorderburg, das zur Vorderburg gehörende ehemalige Stallgebäude, das Oberpfarrhaus und der Renaissancebau der Hinterburg. Im Bereich beider Burgen existieren Rondelle, schlanke Rundtürme, an denen jeweils ein äußerer Mauerzug ansetzt, der die südlichen, östlichen und nördlichen Abschnitte der Ringmauer außerhalb eines schmalen Zwingers ergänzt. Das Türmchen der Vorderburg führt als Treppenturm in die außerhalb der Mauer befindlichen Hinterburger Gärten; der untere Ausgang, ein ge-stabtes Spitzbogenportal aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, war ehemals der Eingang zum Südflügel der Vorderburg und ist mehrmals transloziert worden. Der obere, rundbogige Eingang ist datiert 1785. Das Rondell an der Hinterburg ist nur in seinen Grundzügen erhalten. Die innere Mauer zwischen Hinterburg und Niedertor, über der auch die Schachtenburg errichtet ist, zeichnet sich durch kräftige Stützpfeiler aus. Die äußere Grenze des Zwingers wird hier vor allem durch Gebäude der ehemaligen Brauerei besetzt. Zu beiden Seiten des Niedertors sind im Zwingerbereich Wohnbauten errichtet (Stadtberg 3 mit deutlichem Abschnitt der inneren Mauer und Stadtberg 4). Die Stelle des Niedertors ist seit etwa 1930 im Zusammenhang mit Reparaturen an der Stadtmauer durch einen sandsteinernen Torbogen markiert worden. Hinter dem Haus Marktplatz 4 blieb die Zwingersituation erkennbar, anschließend verwischt die teilweise in den Zwinger gebaute Ottoburg die ältere Situation. Hier ist jedoch der nördliche Eckturm des Schlosses als ein Teil der äußeren Mauer zu begreifen, die sich dann hinter den Häusern Hindenburgstraße 26 bis 12 – wieder mit starken Stützpfeilern – fortsetzt. Dann folgt zum ehemaligen Obertor ein unklarer Bereich, der unter anderem von dem zu Beginn des 19. Jahrhunderts errichteten "Torhaus" (Hindenburgstraße 6) besetzt ist. Vor dem Torhaus tritt das Obertor heute in Form zweier schöner klassizistischer Torpfeiler aus der Mitte des 19. Jahrhunderts auf, die nicht an ihrer ursprünglichen Stelle stehen und um 1930 durch einen seitlichen Fußgängerdurchlass ergänzt wurden. Am Haus Hindenburgstraße 5, dessen Vorgänger 1801 in den Zwingerbereich nördlich der Vorderburg gebaut wurde, sind Kämpfer und Bogenansatz eines früheren äußeren Tors erhalten. Der Baubeginn der oft geflickten Ringmauer dürfte in die Zeit der Fehde mit dem Stift Fulda in der Mitte des 13. Jahrhunderts fallen. Sie ist mit den Toren Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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