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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Der zweigeschossige Putzbau passt sich der Ecksituation an, in der er errichtet wurde und kann somit dem klassizistischen Anspruch einer axialsymmetrisch gegliederten repräsentativen Fassadengestaltung nicht ganz entsprechen. Trotzdem ist er mit seiner Traufseite im Straßenbild von wesentlicher Wirkung. Die gewollte Mittelachse über hoher Freitreppe wird durch ein in das Mansarddach eingeschobenes Zwerchhaus betont. Bemerkenswert sind einige vorzüglich zum wohl im frühen 19. Jahrhundert entstandenen Haus passende historistische Fenster, deren Kämpfer und Setzhölzer profiliert sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |