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Der anderthalbgeschossige und traufständige Fachwerkbau über niedrigem Bruchsteinsockel wurde 1879 für den Zimmermann und Schreiner Friedrich Neumann, der hier auch einen Holzlagerplatz betrieb, nach eigenem Entwurf erbaut. Spätestens seit einer rückwärtigen Erweiterung 1919 zeichnet sich das Haus durch eine aus Holz gearbeitete Verkleidung mit reichem Fassadenschmuck des Neoklassizismus aus. Dazu gehören Dreiecksgiebelverdachungen über allen Fenstern und als feine Konsolfriese ausgebildete Gurtgesimse. Zur Straße besteht ein großes Zwerchhaus, dessen Satteldach ebenso wie das Hauptdach über den Seitengiebeln auf verzierten Bügen ruhend vorkragt. Kulturdenkmal aus orts- und baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |