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Massivbau aus flachem Basalthaustein mit Tür- und Fenstergewänden aus Sandstein. Gegen 1850 errichtet, diente der eingeschossige Bau auch als Armen- und Spritzenhaus. Die zur Straße gerichtete Schmalseite hat über zwei Eingängen (links in das Armenhaus, rechts in das Backhaus führend) im Giebeldreieck wirkungsvoll ein halbkreisförmiges Fenster eingesetzt. Zum im rückwärtigen Bauabschnitt befindlichen Spritzenhaus gehörte ein verbretterter Schlauchtrockenturm, der 1990 einem Orkan zum Opfer fiel.
Das für das Gemeinschaftsleben im Dorf überaus bedeutende Gebäude, das seit Ende der 1990er Jahre als Jugendraum genutzt wird, ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |