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Unmittelbar an der früheren Staatsstraße (heute B 275) befindet sich die Portalfront des Wasserwerks von 1905. Sie ist aus Basaltquadern gemauert, schließt mit über Profil auskragenden Abdeckplatten waagerecht ab und zeigt ein aufwendiges, segmentbogiges Türgewände aus Sandstein mit der Datierung und darüber eine Inschrifttafel aus dem gleichen Material: „Wasserwerk Grebenhain". Links ist eine Flankenmauer angesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |