Backhausstraße 3, evangelische Kirche von Norden
Backhausstraße 3, ev. Kirche von Südosten
Evangelische Kirche, Westportal
Innenraum nach Osten
Evangelische Kirche, Innenraum nach Westen
Kanzel
Taufstein
Emporenbilder
Grabstein auf dem Kirchhof
Grabstein auf dem Kirchhof
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Vogelsbergkreis
Lautertal
Hopfmannsfeld
  • Backhausstraße 3
Ev. Kirche und Kirchhof
Flur: 1
Flurstück: 69

Teil der Gesamtanlage:
Hopfmannsfeld

Die Kirche ist ein rechteckiger, geosteter Massivbau, der von 1731 bis 1737 durch den Maurermeister Caspar Schüssler aus Hainzell und seine Mitarbeiter erbaut wurde. Das steile Dach hat im Westen einen halben Walm und wird im Osten durch die beiden oberen Geschosse des Turms überragt, der ansonsten in den Baukörper der Kirche einbezogen und an Süd- und Westseite mit Schiefer verkleidet ist. Er schließt mit achtseitiger gestaffelter Haube (1734 d) ab. Der Westeingang zum Kirchenschiff hat ein geohrtes Gewände und wird durch einen Dreiecksgiebel mit eingesetztem Riedeselwappen hervorgehoben. An den Längsseiten öffnen je vier und im Osten ein hohes Rundbogenfenster die verputzten Außenwände. Des Weiteren bestehen zwei schlichte Seitenportale und Quaderungen der Gebäudeecken.

Das Innere bildet einen recht hohen, flach gedeckten Saal, der durch Emporen an West- und Nordseite unterteilt wird. Die Emporen ruhen auf nur drei hohen Holzstützen. Die Brüstungsfüllungen wurden 1859 durch Louis Lang und Fritz Ebel mit Szenen aus dem Neuen Testament bemalt, eng angelehnt an die populären Illustrationen der "Bibel in Bildern" des Julius Schnorr von Carolsfeld. Sie überdecken ältere Tableaus von Fr. Hoffmann aus Meinigen, der 1753 alles Holzwerk der Kirche "blau gestrichen und die Emporenbilder gemalt" hatte, die man nun nicht mehr mochte. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts hat außerdem eine "reiche Ornamentik in der Bemalung von Decke und Wand" bestanden, die wohl auch dem 19. Jahrhundert entstammte und entfernt oder überstrichen wurde. An den Saal schließt nach Osten der etwa gleich hohe Turmraum (zwischen Nebenräumen mit Treppe und Sakristei) in der Art eines Chors an; er öffnet sich zum Schiff triumphbogenartig, schließt mit einem flachen Kreuzgratgewölbe und enthält auf erneuerter Empore die große Orgel aus dem Jahr 1897 von Adam Eifert mit romanisierendem Prospekt. Auch der darunter aufgestellte Altar weist Ornamente des Historismus auf und stammt aus dem 19. Jahrhundert. Prächtiges Ausstattungsstück ist die große Kanzel, hergestellt von Johannes Schaaf, angebracht südlich neben dem "Chorbogen". Sie bleibt ohne figürliche Darstellungen, zeigt aber reiche Akanthusschnitzereien, gekuppelte Säulchen an den Ecken des Kanzelkorbs und am Schalldeckel eine aufragende Volutenkrone sowie das Wappen der Riedesel zu Eisenbach. Wirkungsvoll ist in der Mitte des Kirchenraums ein alter Kronleuchter aufgehängt. Ältestes Ausstattungsstück ist der Taufstein (angeblich von K. Wolff) in schmaler, polygonaler Kelchform mit phantasievollen Beschlag- und einfachen Bandwerkreliefs, der Datierung 1614, den Initialen M. C. zu Seiten eines Steinmetzzeichens, der inschriftlichen Wiedergabe des Taufbefehls und der Angabe, dass ANNA CATHARINA WEIGELIN die Stifterin war.

Den Kirchhof umfassen Teile einer älteren Ummauerung; von der Nutzung als Friedhof (bis 1817) blieben zum Teil als Rudiment mehrere steinerne Grabzeichen erhalten. Das älteste, noch aus dem 17. Jahrhundert stammend, zeigt eine gerahmte Inschriftfläche, weitere drei aus dem 18. Jahrhundert haben die barocke Stelenform mit figürlichen Reliefs. Besonders bemerkenswert ist ein großer klassizistischer Grabstein für ein Kind. Hier schließt die erhabene Schriftfläche mit einem waagerechten Gesims, das mit einem Blattfries versehen ist, und unterhalb der ausführlichen Inschrift erscheint das Relief des eilenden Todesgenius, eine Mohnkapsel tragend.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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