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Teil der Gesamtanlage:
Hopfmannsfeld
In jüngerer Zeit erneuerter Rechteckbau, die Außenwände im Bereich des Ofens aus Basalt, sonst aus ehemals schindelverkleidetem, jetzt verbrettertem Fachwerk. In der zur Straße gerichteten Traufseite bestehen zwei Eingänge mit neuen Türen. Der wohl zu Anfang des 20. Jahrhunderts in der bestehenden Form errichtete öffentliche Nutzbau ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |