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Ältester Teil des kleinen Streckhofs ist das über hohem Sockel errichtete zweizonige Wohnhaus. Es zeigt ein qualitätvolles Fachwerk, das wohl ab 1770 entstanden ist. Die Aussteifung des Gefüges erfolgt durch Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln, wobei das gradlinigere und geringer dimensionierte Balkenwerk des etwas vorkragenden Obergeschosses wenig jünger als das Hauptgeschoss erscheint. Als Bauschmuck treten in einem Brüstungsgefach des oberen Stockwerks zwei schräggestellte geschweifte Stiele auf. Erst aus dem 20. Jahrhundert stammt der Wirtschaftstrakt mit Tennen- und Stallzone.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |