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Teil der Gesamtanlage:
Schotten I, Altstadt
Das zweigeschossige Haus stellt nur noch die erhaltene rechte Hälfte eines früheren Doppelhauses dar, schließt aber nach wie vor mit seiner einfachen, dabei aus kräftigen Hölzern solide gefügten Traufseite und mit seinem steilen Dach den platzartig breiten, vom Chor der Stadtkirche her ansteigenden Abschnitt der Marktstraße wirkungsvoll nach oben hin ab. Die Entstehungszeit dürfte im 17. Jahrhundert liegen, worauf nicht zuletzt Geschossüberstand und Ausbildung des Quergebälks hinweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |