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Teil der Gesamtanlage:
Schotten I, Altstadt
Schmaler, dabei dreigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau aus der Mitte oder der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Eckständer werden durch eine quasi späte Variante der Mann-Figur mit Gegenstreben stabilisiert, die Konstruktion ist im ersten Obergeschoss kräftiger und mit Halsriegeln, im zweiten leichter ausgebildet. Geschossüberstände sind noch angedeutet. Der Giebel schließt mit kleinem Krüppelwalm. Die ursprüngliche Erdgeschosskonstruktion fiel einem Ladeneinbau zum Opfer. Das in den Straßenraum vorstehende Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |