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Von der Straße zurückgesetztes kleines Wohnhaus, errichtet 1924 als eingeschossiger verputzter Massivbau über niedrigem Sockel aus Sandstein. Die Erschließung erfolgt durch die Giebelseite zwischen angedeuteten polygonalen Erkern, die durch Bogenfenster geöffnet sind. Die kassettierte Haustür dürfte aus der Bauzeit stammen, sonst sind stärkere Veränderungen insbesondere der ursprünglich anspruchsvollen Giebel- und Fenstergestaltung durchgeführt worden. Das flache Krüppelwalmdach verstärkt die gedrungene Wirkung des Baus, der einen aus Backstein gemauerten und mit Biberschwanzziegeln gedeckten Schornsteinkopf behalten hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |