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Kleines, aber steil proportioniertes und hinsichtlich der Aufrisse anspruchsvoll entwickeltes Wohnhaus im Landhausstil, errichtet 1934. Das Erdgeschoss ist verputzt, die Erschließung erfolgt durch die Traufseite, wobei der Eingang aus der Mitte nach links verschoben ist. Oberhalb des Eingangs tritt ein kleiner Erker aus dem schindelverkleideten Fachwerk- obergeschoss; er hat ein breites Fenster, zeigt eine Reihe von Andreaskreuzen im Brüstungsgefach und eine profilierte, sich verbreiternde Schwelle. Die Schindelhaut ist auch in den Giebeldreiecken geschossweise durch angedeutete Fußwalme gegliedert, erhalten blieben an der Traufseite Schlagläden vor Fenstern liegenden Formats. Das Haus, das geringe, reversible Veränderungen erfahren hat, ist aus orts- und baugeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |