Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Schönes Beispiel eines fünfzonigen Einhofs, dessen Erdgeschoss mit Schindeln verkleidet ist, und dessen Obergeschoss durch Mann-Figuren der klassischen Art rhythmisiert wird. Einen besonderen Akzent setzen Rauten und die Männer ergänzende Viertelkreisstreben in der Brüstungszone. Veränderungen betreffen insbesondere die Umnutzung des ehemaligen Stalls und die Erneuerung des Dachs sowie das Einsetzen vergrößerter Fenster, wobei die Grundform des um 1780 erbauten Hofs ablesbar blieb. Dazu gehört noch ein jüngerer, langgestreckter Stallflügel aus Backstein mit einem im 19. Jahrhundert entstandenen Kern aus Sandsteinquadern und einem Kniestock aus Fachwerk. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |