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Das 1904 entstandene Wohnhaus stellt mit seinem Wirtschaftsgebäude eine typische Baugruppe dar, wie sie im frühen 20. Jahrhundert für Forstbeamte errichtet wurde. Jedoch empfand die großherzogliche Forstverwaltung als Bauherrin das Anwesen wohl als ungenügend und verkaufte es bald (vgl. Waldstraße 17). In der Folgezeit diente Waldstraße 23 unter dem sinnigen Namen "Haus Laurinus" als Pension und wurde auch von der Dürerschule genutzt. Gestalterisch bemerkenswert ist an dem schindelverkleideten, durch die Giebelseite erschlossenen Wohnhaus die aus der Bauzeit erhaltene Haustür und das zierende Freigespärre vor dem Zwerchhaus der nach Süden ausgerichteten Traufseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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