Grabstein
Kirchhofportal
Orgel
Kanzel
Wandspruch
Schnitzerei
Innenraum nach Nordosten
Evangelische Kirche, Innenraum nach Südwesten
Seeburgstraße 4, evangelische Kirche
Historische Aufnahme
Kirchhofmauer
Ev. Kirche von Westen
Epitaph
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Üllershausen
  • Seeburgstraße 4
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 3/4

Das heute wirkungsvoll seitlich der ansteigenden Hauptstraße (Seeburgstraße) stehende Gotteshaus war mit dem kleinen Kirchhof ursprünglich rundum von Höfen umgeben. Es ist ein nach Nordosten ausgerichteter, massiver und verputzter Rechteckbau mit neuerdings hervorgehobener Eckquaderung und kurzem, eingezogenem und gerade abschließendem Chor. Aufgesetzt ist ein steiles Satteldach, das mittig einen markanten verschieferten Dachreiter mit gestaffelter geschweifter Haube aus der Zeit um 1790 trägt, entworfen vom Schlitzer Zimmermeister (Caspar?) Fei[c]k. Den Chor mit seitlicher, zur Empore führender Außentreppe deckt ein Schleppdach. Rundbogige Eingänge öffnen die West- und die Nordmauer. Je drei Rechteckfenster in den Längswänden reichen bis unter mit Rundstabprofil versehene, auf der Mauerkrone liegende "Rähmhölzer", die gleichsam die Fensterstürze bilden und die Basis der Dachkonstruktion darstellen. Ein kleines Rechteckfenster über dem Westeingang zeigt im Sturz außer Initialen wohl der Steinmetze die Jahreszahl 1757.

Im Innern tragen zwei starke, achtseitige Holzstützen mit Sattelhölzern die flache Decke. Die östliche Stütze ist mit Schnitzereien (Bischofstab u. a., wie in Hartershausen) versehen. Emporen befinden sich an Nord- und Westseite, die nördliche ruht auf gedrechselten Stützen und trägt eine einfache Orgel, deren Spieltisch unterhalb der Empore eingerichtet ist. Gegenüber steht die schlichte barocke Kanzel auf einem Balusterfuß. Der kleine Chorraum wird durch einen runden Bogen vom Schiff getrennt und schließt mit einem Spitztonnengewölbe ab.

Die Baugeschichte des Gotteshauses ist unklar. Vermutet werden - sicher zu Unrecht insbesondere den Chor betreffend - mittelalterliche Bauteile. Ein erstes fassbares Datum ist 1586 als Jahr einer Renovierung oder eines Umbaus. Tatsächlich ist an einem Eckquader seit der letzten Renovierung 2009 die Jahreszahl 1587 sichtbar; sie dürfte den Bau der Kirche bezeichnen. Schäden durch den Dreißigjährigen Krieg wurden 1653 ausgebessert, aus dieser Zeit stammt vielleicht noch ein gemalter Wandspruch im Innern: "Was frag ich viel nach Gut und Geld/es bleibt ja alles in der Welt,/laßt trachten uns in dieser Zeit/vor allem nach der Seeligkeit".

Bis zur jüngsten Renovierung waren in die Außenwand zu beiden Seiten des Westportals Grabzeichen eingesetzt: Rechts ein Epitaph aus stark abschieferndem rotem Sandstein, es stammt aus den 1620er Jahren und präsentiert hohe handwerkliche und gestalterische Qualität. Dargestellt ist eine Verstorbene mit ihrer Tochter, vor dem Kruzifix betend. Die Szene wird von einem reichen, als Knorpelwerk ausgebildeten Bogen überfangen, der auch das Wappen der Verstorbenen einbezieht, das wohl drei Rosen in einer Vase darstellt. Die Inschriften rechts des Kreuzstamms und unterhalb der Abbildung sind verloren. Ähnliche Arbeiten sind an der Sandkirche in Schlitz bewahrt geblieben.

Links findet sich, ebenfalls aus Sandstein, eine einfachere Stele mit Grabspruch und Datierung 1736, ausgebildet als Säulenädikula mit Engelskopf im nur rudimentär erhaltenen Giebel.

Den Kirchhof öffnet zur Straße ein Bogen aus rotem Sandstein, die Pfeiler sind in der Art der Schlitzer Gartenpforten wohl gegen 1800 entstanden, der flache, kugelbekrönte Bogen wurde in späterer Zeit angepasst ergänzt.

Zum Kulturdenkmal gehört außerdem die den Kirchhof von Süden her abstützende Mauer, die zumindest zum Teil ein Relikt des alten herrschaftlichen Hohhofs darstellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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