Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Wenig unterhalb und wenig oberhalb des jetzigen Übergangs des Churwegs über die Nidder blieben zwei kleine, dennoch zweibogige Brücken erhalten. Sie sind aus Basalthausteinen und Lesesteinen errichtet, bachaufwärts jeweils mit einem "Eisbrecher" vor dem Strompfeiler versehen und dürften aus der Zeit um 1800 stammen. An der oberen ("Eselsbrücke") ist die etwas gespitzte Form der Bogen auffällig. Die Brücken sind aus orts- und verkehrsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |