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Teil der Gesamtanlage:
Rainrod
Von der kleinen, giebelständigen, in jüngerer Zeit zum Winkelhof ausgebauten Anlage ist das noch aus dem frühen oder mittleren 18. Jahrhundert stammende Fachwerkwohnhaus der älteste, wenn auch veränderte Abschnitt. Das Obergeschoss fällt zur Straße hin durch Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln und konkaven Fußstreben auf, die Eckständer zeigen flächige florale Schnitzereien und auch die Kopfwinkelhölzer sind verziert. Das Haus bildet insofern eine Besonderheit im Dorf.
Zum Kulturdenkmal gehört der den Hof nach rückwärts abschließende, gut erhaltene Stall-Scheunenbau aus dem späten 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |