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Das ehemalige Wohn-Stall-Haus mit kleinem, wenig jüngerem Stalltrakt ist im frühen 19. Jahrhundert als sparsam konstruierter Fachwerkbau errichtet worden. Es tritt im Winkel zwischen der nach Eichelsachsen abbiegenden Hauptstraße und der Bornwiesenstraße in den Straßenraum vor und ist daher und auch wegen des schönen Fachwerkrasters zur Bornwiesenstraße hin, charakterisiert durch reichen Einsatz von Geschossstreben und einfache Verriegelung, von besonderer städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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