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Teil der Gesamtanlage:
Breungeshain
Erhalten blieb das mit der schräg zur Straße gerichteten Giebelseite exponiert stehende Wohnhaus einer Hofanlage. Es ist insgesamt mit Platten verkleidet, die Anordnung und Größe der Fenster lässt dabei vermuten, dass ein vielleicht noch im 18. Jahrhundert wurzelndes Fachwerkgefüge erhalten blieb, dem in dieser städtebaulichen Position eine besondere Bedeutung zukommt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |