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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Traufständiger Fachwerkbau in der Art eines Streckhofs. Der Wohnteil links lässt mit seinen Verstrebungen (einfach verriegelte Mann-Figuren mit langen gebogenen Fußstreben und gekehlten Kopfwinkelhölzern) und der aufwendigen Ausgestaltung der Geschosstrennung auf eine Entstehungszeit um die Wende zum 18. Jahrhundert schließen. Erdgeschoss und anschließender ehemaliger Wirtschaftstrakt sind deutlich jünger, weisen Dreiviertelstreben auf, nehmen aber hinsichtlich des Quergebälks einen gewissen Bezug auf den älteren Bauabschnitt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |