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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Ältester Teil der Hofanlage ist das traufständige Wohnhaus, das nach der Stockschwelleninschrift 1766 durch den Zimmermeister Johann Peter Kausner errichtet wurde. Es ist zweizonig, und das Gefüge, gekennzeichnet durch halbe Mann-Figuren mit Gegenstreben und zweifacher Verriegelung, hat recht viel Holz gekostet. Es wirkt entsprechend repräsentativ. Die Stallzone, links anschließend, ist erneuert, von der Scheune sind Teile des Gefüges mit sehr langer Strebe zum Eckständer erhalten. Bedeutend ist ein kleiner davorgebauter Schweinestall aus Sandsteinquadern mit profiliertem Kranzgesims, einfachem Fachwerkaufsatz und hohlziegelgedecktem Dach, datiert 1821.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |