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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Großer traufständiger Streckhof. Links bilden zwei Gefügezonen, verstrebt in der älteren Form der Mann-Figur, den Wohnteil, entstanden nach der Jahreszahl in der Stockschwelle 1736. Es folgt die Stallzone, die mit der Stallstube erneuert worden ist, wobei das Quergebälk dem aufwendigen des Wohnteils angepasst ist. Aus der Zeit der Erneuerung stammt auch die Haustür. Es folgen weitere drei Zonen eines Wirtschaftstrakts, der im Untergeschoss um 1960 erneuert wurde, oben aber eine herkömmliche, auffallend symmetrisch ausgebildete Fachwerkkonstruktion zeigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |