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Von der Straße deutlich zurückgesetzter traufständiger Hof. Zentraler Teil ist der zweizonige Wohntrakt, der ein beeindruckend schlichtes, einfach verriegeltes Gefüge mit langen Fußstreben zu den Eckständern aufweist. Die Stockschwelle nennt ANNO 1722 als Baujahr, wohl etwa hundert Jahre jünger ist die Haustür über der zweiläufigen Freitreppe. Das Haus ist zu Beginn des 20. Jahrhunderts zunächst nach rechts durch einen relativ großen Scheunentrakt mit überbauter Tennenzufahrt, dann nach links durch Stall und Boden erweitert worden. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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