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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Von einem traufständigen Einhof des 18. Jahrhunderts ist der verschindelte Wohnabschnitt sichtbar. Größe und Position der Fenster lassen ein ungestörtes Gefüge vermuten. Der Wirtschaftstrakt wurde bald nach 1900 (wohl 1925) zur Straße hin markant erweitert, wobei eine Fachwerkkonstruktion mit angedeuteten Mann-Figuren zur Anwendung kam und die vordere Hoffläche wie eine Laube überbaut wurde. Untergebracht war noch nach dem Zweiten Weltkrieg eine Holzschuhmacherei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |