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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Hintersiedleranwesen, kaum vor dem 19. Jahrhundert in typischer Ortsrandlage als schlichter konstruktiver Fachwerkbau entstanden. Das sparsame Gefüge kommt mit wenigen Ständern, teilweise geschosshohen Streben und einfacher Verriegelung aus. Der zweigeschossige Bau, der Wohnen, Arbeiten, Speicher und Stall Raum bot, ist an seiner Traufseite durch einen anderthalbgeschossigen Anbau erweitert. Kulturdenkmal aus sozial- bau- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |