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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Kleines, giebelständiges, allseits verschindeltes Fachwerkhaus. Das deutliche Auskragen des oberen Geschosses lässt eine Bauzeit um oder noch vor 1700 vermuten, das Gefüge dürfte unter der Verkleidung kaum gestört erhalten geblieben sein. Insbesondere mit seiner der heutigen Bahnhofstraße zugewandten Giebelseite ist das Anwesen von hoher städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |