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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Der große Einhof, um 1800 als eines der größten Anwesen des Dorfs erbaut, gehört seit 1938 der Gemeinde Angersbach und dient heute als Rathaus der Großgemeinde Wartenberg. Er ist traufständig und sechs Zonen breit, die Gliederung und Aussteifung erfolgt durch doppelt verriegelte, noch voll ausgebildete Mann-Figuren. Eine Inschrift im Rähm des Erdgeschosses nennt den Zimmermeister Konrad Köhler. Eine Geschossauskragung ist noch angedeutet, und die Eckständer sind teilweise mit einfachen Rundstäben geschmückt. Der Sockel unter dem links situierten Wohnteil hat fein umrahmte Kellerfenster. Der ehemalige Wirtschaftsbereich ist in seinem Untergeschoss angepasst erneuert worden. Etwa hundert Jahre jünger als der Hof ist die reiche zweiflügelige Haustür mit ihrer Renaissance-ornamentik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |