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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Großes giebelständiges Wohnhaus (ehemals wohl ein Wohn-Stall-Haus) zu zwei konstruktiv gefügten Fachwerkgeschossen über einem aus Sandsteinquadern bestehenden Sockel, errichtet um die Mitte des 19. Jahrhunderts oder bald danach und in der Gruppe der giebelständigen Höfe an der Lauterbacher Straße von erheblicher Bedeutung. Jünger sind wesentliche Teile des großen Wirtschaftsbaus, der den Hof rückwärts abschließt. Der Stall ist aus Sandsteinquadern aufgemauert, das hohe Geschoss darüber besteht aus konstruktivem Fachwerk mit Backsteinausfachungen, entstanden 1902. Das Anwesen ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schutzwürdig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |