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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Mit der Traufseite zur Straße stehender großer Fachwerkbau, im Kern aus dem 17. Jahrhundert. Überliefert ist seine ursprüngliche Funktion als Pfarrhaus und das Baujahr 1665. Kennzeichen sind außer der deutlichen Geschossauskragung das kräftig ausgebildete Quergebälk mit Rundstabprofil an der Stockschwelle, die Art der Versteifung durch lange konkave Streben zu den Eckständern, im Obergeschoss auch mit gekehlten Kopfwinkelhölzern, und die gebogenen Fußstreben an den Bundständern. An der zur Kirche gerichteten Ecke ziert ein Rundstab zwischen Voluten das Fachwerk. Unter dem Haus ist ein gewölbter Keller erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |