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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Der kleine Fachwerkbau ist wohl noch im frühen 18. Jahrhundert errichtet worden. Seine beiden sparsam konstruierten Geschosse erheben sich über einem Hausteinsockel, in dem ursprünglich auch ein Stall untergebracht war, und zeigen einfache Verriegelungen und Dreiviertelstreben nur zu den Eckständern. Eine Geschossvorkragung ist ausgebildet, die Stockschwelle wurde mit einem schlichten Kehlprofil versehen. Das mit seiner Traufseite zur Kirchhofzufahrt gerichtete Gebäude soll zumindest im 19. Jahrhundert als Lehrerwohnhaus genutzt worden sein und hat außer seiner geschichtlichen eine besondere städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |