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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Von der Straße zurückgesetzter traufständiger Streckhof. Offensichtlich ist ein Haus des 19. Jahrhunderts um 1900 erweitert worden, wobei das Fachwerkgefüge mit einem aufwendigen historisierend gestalteten Quergebälk mit Taustab und Konsolfries ausgestattet wurde. Aus etwa der gleichen Zeit stammt die Haustür. Eine spätere Erneuerung des Stallbereichs hat diesen bemerkenswerten Bauschmuck wieder reduziert. (g.s)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |