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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Kleiner Streckhof über hohem Sockel, gegen Ende des 18. Jahrhunderts als Doppelhaus mit mittlerem, beiden Parteien dienenden Tennentrakt und Ställen im Kellersockel errichtet. Eine Frakturinschrift in der Stockschwelle ist nicht mehr lesbar. Das Erdgeschoss des rechten Wohnteils wurde später als Stallzone umgenutzt: Eine Umbaumaßnahme scheint in feiner Fakturschrift über dem linken Kellerzugang dokumentiert: "Erbaut Kaßpar Keller 1861". Das Fachwerkgefüge weist Mann-Figuren in ihrer späten Form ohne Kopfwinkelhölzer auf, die Geschosstrennung ist noch betont und mit abgerundetem Quergebälk versehen. Das Haus ist Kulturdenkmal aus sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |