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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Östlich des Kirchhofs stehen sich zwei große Winkelhöfe (Pfarrgasse 23 und 25) gegenüber, die den Abschluss des Dorfkerns bilden. Während Pfarrgasse 23 nur noch Reste eines interessanten Fachwerkgefüges mit Fußstrebendreiecken vielleicht noch aus dem 17. Jahrhundert aufweist, bildet Pfarrgasse 25 einen Winkelhof, dessen ältesten Abschnitt das mit der Rückseite zur Straße stehende Wohnhaus aus dem eher frühen 18. Jahrhundert darstellt. Ihm schließen sich Wirtschaftsgebäude an: der Stall aus Sandsteinquadern, datiert 1862, und das Scheunengebäude aus Fachwerk. Die - inzwischen verschalte - Rückseite des im Winkel angefügten Scheunentrakts schließt wirkungsvoll den Dorfkern ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |