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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Der von der Straße stark zurückgesetzte traufständige Hof ist zunächst wegen seiner besonderen Fachwerkausgestaltung von Bedeutung. Er wird in der Literatur außerdem als eines der ersten Beispiele eines Einhofs in der Region bezeichnet. Nach der Stockschwelleninschrift (Psalm 48 Vers 11: "GOTT WIE DEIN NAM IST SO IST AVCH DEIN RVM BIS AN DER WELT ENDE IOHAN HENRICH MVHT ANNO MDCCVI") ist das Anwesen 1706 erbaut worden. Es ist fünfzonig und bis auf den erneuerten Stuben- und den Stallbereich recht gut erhalten. Kennzeichen der so insbesondere mit dem auskragenden Obergeschoss in Erscheinung tretenden originalen Konstruktion sind das Quergebälk mit profilierten Balkenköpfen und Taustäben und die leichte Vorkragung der noch fast ganz durchlaufenden Kette der Brüstungsriegel, die ebenso wie die etwas tiefer ansetzenden konsolartigen Vorsprünge an Wandständern und Streben mit floralen Schnitzereien geziert sind. Bemerkenswert ist das Fehlen von alten Verstrebungen an der Ansichtsseite, nur der ebenfalls geschnitzte Eckständer der Oberstube scheint bereits ursprünglich durch eine halbe Mann-Figur ausgesteift gewesen zu sein. Auffällig sind auch die gebogenen Stiele, die symmetrisch angeordnet die Brüstungsgefache über Tenne und Bansen zieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |