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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Direkt anschließend an das Haus Rudloser Straße 20 steht das Fachwerkwohnhaus, das ehemals einen Abschnitt eines Ein- oder Streckhofs darstellte. Kennzeichen des Gefüges ist die Verstrebung in der älteren Mann-Form, die das Obergeschoss in zwei Zonen teilt. Bemerkenswert sind die Verzierungen: Ein Brüstungsgefach füllt ein klassischer "Feuerbock" und das Quergebälk ist reich mit Rund- und Taustab sowie mit Konsolfries versehen. Das Haus dürfte gegen 1700 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |