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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Dreizoniges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, wohl noch aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts stammend und in einem schlichten konstruktiven Gefüge errichtet, dessen beabsichtigte Wirkung durch moderne querrechteckige Fenstereinbauten stark reduziert wird. Bemerkenswert ist, dass noch eine Auskragung des Obergeschosses besteht, und dass in diesem (erneuerten?) Geschoss auf die ältere Form der Mann-Figur als Verstrebungsart zurückgegriffen worden ist. Der Wirtschaftstrakt, wohl gleichzeitig mit dem Wohnhaus als große, einfache Fachwerkkonstruktion errichtet, steht separat und schließt den Hof rückwärts ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |