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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Die vom Maarer Zimmermeister Konrad Köhler 1801 errichtete Hofanlage ist aus zwei Gründen von hochrangiger Bedeutung: Zunächst wird hoher gestalterischer Anspruch deutlich, der sich in der Regelmäßigkeit des noch mit Mann-Figuren verstrebten Gefüges, in der klassizistischen, detailverliebt ausgestalteten Verzierung der Eckständer und in der fein ausgeführten Rähminschrift verdeutlicht. Sodann ist der Erhaltungszustand bemerkenswert. An dem wohl noch im 19. Jahrhundert aus Wohn-Stall-Haus und separater Scheune zur Winkelform zusammengewachsenen Baukomplex ist der Bereich des Stalls, der Stallstube und der Tenne angepasst ergänzt worden. Die prächtige zweiflügelige Haustür in Renaissancedekor hat man gegen 1900 eingefügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |