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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Einfaches kleinbäuerliches Anwesen, aus der Zeit wenig vor 1800 stammend und in gutem Erhaltungszustand befindlich. Es besteht aus dem zweizonigen und traufständigen Wohnhaus, dem sich links eine schmale Tenne anschließt. Das Gefüge ist schlicht und wirkt archaisch: Es wird durch lange Fußstreben und Kopfstreben beziehungsweise Winkelhölzer an den Eckständern versteift, einzige Zier ist ein Doppelstab an der Stockschwelle. Eine einfache Freitreppe aus Sandstein gehört ebenso wie die bald nach 1900 erneuerte Haustür zum Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |