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Teil der Gesamtanlage:
Angersbach I, Dorfkern
Von einem Einhof des späten 18. Jahrhunderts blieb ein großer Teil, jetzt als Wohnhaus genutzt erhalten. Kennzeichen ist ein sehr klarer Gefügeraster. Er weist noch einfach verriegelte Mann-Figuren sowie eine Brüstungsriegelkette auf, die nur durch neu eingebaute Fenster gestört ist. Ein Bundständer ist lediglich im Erdgeschoss zwischen (erneuerter) Stube und Ern hervorgehoben. Etwa gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Haus durch einen großen giebelständigen Wirtschaftstrakt mit Krüppelwalmdach erweitert. Er reicht rückwärts bis an das Dorfwasser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |